ANSPRUCH AUF HAUSHALTSHILFE NACH DEM § 38 SGB V
Der gesetzliche Anspruch auf eine Haushaltshilfe ist im § 38 SGB V festgelegt. Dieser Anspruch besteht insbesondere für Frauen:
• die eine komplizierte Schwangerschaft erleben und sich schonen müssen,
• die während der Schwangerschaft unter Beschwerden leiden und zusätzlich noch kleine Kinder im Haushalt haben,
• die sich von einer schwierigen Geburt erholen müssen,
Des Weiteren besteht Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn:
• Kinder in Notsituationen versorgt werden müssen, weil die Eltern abwesend sind,
• erziehende Mütter oder Väter an Vorsorge-, Rehabilitationsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen,
• Mütter oder Väter erkranken und keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung der Kinder übernehmen kann.
Hilfe im Haushalt für Schwangere: Was Sie wissen müssen!
Schwangerschaft und die Zeit nach der Geburt sind oft herausfordernd. Doch wussten Sie, dass Sie bei Bedarf Hilfe im Haushalt in Anspruch nehmen können? Gemäß § 38 SGB V haben Frauen Anspruch auf Unterstützung, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht in der Lage sind, den Haushalt selbst zu führen.
Wer hat Anspruch auf diese Hilfe?
Hilfe wird gewährt, wenn:
Komplikationen während der Schwangerschaft auftreten oder nach der Geburt eine Erholungszeit erforderlich ist.
Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben, die zusätzliche Betreuung benötigen.
Keine anderen Personen im Haushalt verfügbar sind, um die Aufgaben zu übernehmen.
Welche Aufgaben übernimmt die Haushaltshilfe?
Unsere ambulante Dienstleistung bietet Unterstützung bei:
Haushaltsreinigung: Reinigung von Wohnräumen, Küche und Bad.
Essenszubereitung: Kochen gesunder Mahlzeiten.
Kinderbetreuung: Unterstützung bei Hausaufgaben, Spielen, Spaziergängen und anderen Aktivitäten. Abholung von der Schule oder Kindergarten.
Einkäufen: Besorgung von Lebensmitteln und Haushaltsartikeln.
Wäschepflege: Waschen und Bügeln von Kleidung.
Unsere ambulante Pflegeeinrichtung stellt diese Unterstützung zuverlässig und professionell bereit.
Wie lange kann die Hilfe in Anspruch genommen werden?
In der Regel bis zu 26 Wochen.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten werden üblicherweise von Ihrer Krankenkasse getragen.