Verhinderungspflege ab dem 1. Juli 2025 – alle wichtigen Änderungen

Verhinderungspflege ab 1. Juli 2025

Verhinderungspflege ab 1. Juli 2025 – alle wichtigen Änderungen im Überblick

Ab dem 1. Juli 2025 ändert sich die Verhinderungspflege grundlegend. Mit dem neuen Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) wird die bisher getrennte Finanzierung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengelegt. Das Ziel: mehr Flexibilität, weniger Bürokratie – und eine bessere Entlastung für pflegende Angehörige.

Als ambulanter Pflegedienst in Wiesbaden informiert Belana Pflege über die wichtigsten Neuerungen.

🏠 Was ändert sich konkret ab dem 1. Juli 2025?

ThemaBisherAb 1. Juli 2025
Budget1.612 € Verhinderungspflege + anteilig KurzzeitpflegeEinheitliches Jahresbudget von 3.539 €
Dauer6 Wochen (42 Tage)8 Wochen (56 Tage)
VorpflegezeitMind. 6 Monate häusliche Pflege nötigVorpflegezeit entfällt
Pflegegeldfortzahlung50 % für 6 Wochen50 % für 8 Wochen
Pflege durch Angehörige1,5-faches Pflegegeld2-faches Pflegegeld
BürokratieGetrennte AnträgeEinheitliches Budget für mehr Flexibilität

💶 Was bedeutet das für Pflegebedürftige und Angehörige?

Die neuen Regelungen bringen mehr Freiheit bei der Nutzung des Budgets. Pflegebedürftige können künftig selbst entscheiden, ob sie die Mittel für Verhinderungspflege (z. B. bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson) oder Kurzzeitpflege verwenden möchten – oder beides kombinieren.

Auch die Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt, was besonders für Familien mit neu eingestuftem Pflegegrad eine große Erleichterung ist. So kann die Unterstützung sofort in Anspruch genommen werden, ohne Wartezeit.

🧡 Vorteile der neuen Verhinderungspflege im Überblick

  • Höheres Gesamtbudget: 3.539 € jährlich
  • Anspruch ab Pflegegrad 2
  • Nutzung bis zu 8 Wochen im Jahr
  • Sofort nutzbar ohne 6-Monats-Vorpflegezeit
  • Einfachere Antragstellung dank zusammengeführtem Budget
  • Bessere Entlastung für pflegende Angehörige
  • Auch nahe Angehörige können künftig besser vergütet werden

👩‍⚕️ Belana Pflege Wiesbaden – Ihre Unterstützung bei der Verhinderungspflege

Unser Team von Belana Pflege Wiesbaden steht Ihnen beratend und unterstützend zur Seite, wenn Sie Verhinderungspflege beantragen oder organisieren möchten.

Wir helfen bei:

  • der Antragstellung bei der Pflegekasse
  • der Organisation der Ersatzpflege
  • der Berechnung und Abrechnung des Budgets
  • der individuellen Beratung zu weiteren Pflegeleistungen

Wir kümmern uns darum, dass Ihre Pflege zuverlässig weiterläuft – auch wenn die Hauptpflegeperson einmal ausfällt.

💬 Fazit

Die neuen Regelungen zur Verhinderungspflege ab dem 1. Juli 2025 bedeuten mehr Flexibilität, mehr Leistung und weniger Bürokratie.
Mit dem neuen Gesamtbudget von 3.539 € können pflegende Angehörige endlich freier planen und sich selbst besser entlasten.

Belana Pflege Wiesbaden unterstützt Sie dabei – kompetent, herzlich und zuverlässig.

📞 Kontakt

Belana Ambulanter Pflegeservice Wiesbaden
📍 Hasengartenstraße 14, 65189 Wiesbaden
📞 Telefon: 0611 – 50 88 49 20
🌐 www.belana-pflege.de
✉️ info@belana-pflege.de

 

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Author : L. Frickel

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